Das Absichtsprotokoll: Was Ihr LOI enthalten muss

Einleitung
Die Absichtserklärung (LOI) markiert einen entscheidenden Wendepunkt im Prozess der Unternehmensübergabe. Zwischen den ersten Gesprächen und der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags formalisiert dieses Dokument die Verpflichtung des Käufers und strukturiert die Verhandlungsschritte.
In der Schweiz ist die LOI Übergabe aus rechtlicher Sicht nicht obligatorisch. Dennoch hat sie sich als Standardpraxis bei der Übertragung von KMU etabliert. Sie schützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, indem sie die Absichten klärt, den Umfang der Transaktion definiert und einen Rahmen gegenseitigen Vertrauens schafft.
Für professionelle Partner, Treuhandbüros, Anwälte, M&A-Berater, ist die Beherrschung der Struktur eines Absichtsprotokolls unerlässlich. Eine gut formulierte LOI vermeidet Missverständnisse, beschleunigt die Verhandlungen und reduziert das Risiko eines Abbruchs während des Prozesses.
Dieser Leitfaden beschreibt die unverzichtbaren Elemente einer Absichtserklärung Schweiz, bietet konkrete Beispiele für Klauseln und stellt eine kommentierte Vorlage zur sofortigen Verwendung bereit. Ob Sie einen Verkäufer oder einen Käufer begleiten, Sie verfügen über einen strukturierten Rahmen, um diesen kritischen Schritt der Unternehmensübergabe abzusichern.
📌 Zusammenfassung (TL;DR)
Die Absichtserklärung (LOI) strukturiert die Verhandlungsphase zwischen Verkäufer und Käufer. Sie muss die Identifikation der Parteien, den Übergabeumfang, den indikativen Preis, die aufschiebenden Bedingungen, die Exklusivität, den Zeitplan und die Vertraulichkeit enthalten. Bestimmte Klauseln verpflichten die Parteien rechtlich, andere bleiben indikativ. Eine klare LOI schützt beide Parteien und beschleunigt den Prozess zur endgültigen Unterzeichnung.
📚 Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Absichtserklärung (LOI)?
Eine Absichtserklärung (LOI) oder ein Absichtsprotokoll ist ein Dokument, das das ernsthafte Interesse eines Käufers an einem zu verkaufenden Unternehmen formalisiert. Sie erfolgt nach den ersten Verhandlungen und vor dem endgültigen Kaufvertrag.
In der Schweiz weist die LOI Übergabe eine wichtige rechtliche Besonderheit auf: Bestimmte Klauseln sind bindend (Exklusivität, Vertraulichkeit), andere bleiben indikativ (Preis, Bedingungen). Sie verpflichtet die Parteien nicht formell zum Abschluss der Transaktion, strukturiert aber den Verhandlungsprozess.
Dieses Dokument unterscheidet sich vom endgültigen Kaufvertrag durch seinen vorbereitenden Charakter. Es ermöglicht die Absicherung der Gespräche während der Phase der vertieften Due Diligence, wie in unserem Leitfaden über die 8 Schritte einer erfolgreichen Unternehmensübernahme beschrieben.
Wann sollte eine LOI verfasst werden?
Der optimale Zeitpunkt für die Erstellung einer Absichtserklärung Schweiz liegt nach den ersten Gesprächen und einer grundsätzlichen Einigung über die Eckpunkte, aber vor der Verursachung erheblicher Due-Diligence-Kosten.
Mehrere Signale zeigen an, dass es Zeit ist zu formalisieren: Einigung über eine Preisspanne, gegenseitiger Wille voranzukommen, Bedarf zum Schutz geteilter sensibler Informationen und Wunsch des Käufers, eine Exklusivitätsperiode für die Verhandlung abzusichern.
Dieser Schritt fügt sich in den Gesamtprozess der Übergabe ein, zwischen der ersten Bewertung und der Phase der vertieften Due Diligence. Unser Leitfaden wie Sie Ihr Unternehmen in der Schweiz verkaufen beschreibt diesen Zeitplan.
Die wesentlichen Elemente einer LOI
Ein gut strukturiertes Schweizer Absichtsprotokoll umfasst mehrere standardisierte Abschnitte, die die Interessen beider Parteien schützen.
Diese Elemente bilden das Gerüst jeder professionellen Absichtserklärung Kauf: Identifikation der Parteien, Beschreibung des Übergabeumfangs, finanzielle Bedingungen, Schutzklauseln und Zeitplan.
Jeder Abschnitt hat eine präzise Funktion und muss sorgfältig formuliert werden, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Die folgenden Unterabschnitte beschreiben den erwarteten Inhalt für jeden.
Identifikation der Parteien
Dieser Abschnitt muss für jede Partei angeben: vollständige Firma, Rechtsform (AG, GmbH usw.), UID-Nummer, Sitz, und zur Unterzeichnung befugte gesetzliche Vertreter.
Formulierungsbeispiel: "Zwischen der Gesellschaft ABC AG, Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht, UID CHE-123.456.789, mit Sitz in Genf, vertreten durch Herrn Jean Dupont, alleiniger Verwaltungsrat..."
Die Präzision ist wesentlich, um die rechtliche Gültigkeit des Dokuments zu gewährleisten und spätere Anfechtungen bezüglich der Identität der Unterzeichner zu vermeiden.
Beschreibung des Unternehmens und des Übergabeumfangs
Definieren Sie klar, was übertragen wird: Verkauf von Aktien (Share Deal) oder Vermögenswerten (Asset Deal), eingeschlossene oder ausgeschlossene Tochtergesellschaften, Immobilien inbegriffen oder getrennt, Lagerbestände, geistiges Eigentum.
Präzisieren Sie auch, was nicht enthalten ist: persönliche Bankkonten, private Fahrzeuge, spezifische Forderungen. Diese Klarheit vermeidet kostspielige Missverständnisse bei der endgültigen Verhandlung.
Ein unklarer Umfang ist einer der häufigsten Fehler, der die Verhandlungen verlangsamt und Spannungen zwischen den Parteien erzeugt.
Indikativer Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
Geben Sie einen festen Betrag oder eine Preisspanne an: "Indikativer Preis von CHF 2'500'000, anpassbar gemäss den Ergebnissen der Due Diligence". Präzisieren Sie die Zahlungsstruktur: bar beim Closing, gestaffelte Zahlung oder Earn-out basierend auf zukünftigen Leistungen.
Erwähnen Sie mögliche Anpassungsmechanismen: Variation des Betriebskapitals, endgültige Nettoverschuldung, Entdeckungen während der Due Diligence. Unser Tool zur Unternehmensbewertung hilft, eine realistische Verhandlungsbasis zu etablieren.
Aufschiebende Bedingungen
Die aufschiebenden Bedingungen sind bindend und bedingen die Durchführung der Transaktion. Listen Sie sie explizit auf: zufriedenstellende Ergebnisse der Due Diligence, Erhalt der Bankfinanzierung, erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre.
In der Schweiz erfordern bestimmte regulierte Tätigkeiten (Finanzen, Gesundheit) spezifische Genehmigungen. Jede Bedingung muss überprüfbar sein und mit einer präzisen Frist versehen werden.
Beispiel: "Vorbehaltlich der Erlangung einer Bankfinanzierung von CHF 1'800'000 vor dem 30. Juni 2025."
Exklusivitätsklausel
Diese bindende Exklusivitätsklausel für die Verhandlung verpflichtet den Verkäufer, während eines definierten Zeitraums, in der Regel 30 bis 90 Tage, nicht mit anderen Käufern zu verhandeln.
Sie schützt den Käufer, der Zeit und Geld in die Due Diligence investiert. Der Verkäufer muss alle aktiven Vermarktungsbemühungen aussetzen und den Käufer unverzüglich über jede spontane Annäherung informieren.
Sehen Sie Konsequenzen bei Abbruch vor: pauschale Entschädigung oder Erstattung der entstandenen Kosten. Finden Sie ein Gleichgewicht: Eine zu lange Exklusivität benachteiligt den Verkäufer.
Zeitplan und Fristen
Erstellen Sie eine realistische Timeline mit präzisen Meilensteinen: Dauer der Exklusivitätsperiode (z.B. 60 Tage), Phase der Due Diligence (z.B. 45 Tage), Zieldatum für die Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, geplantes Closing-Datum.
Beispiel: "Due Diligence vom 15. März bis 30. April 2025, Unterzeichnung des Kaufvertrags am 31. Mai 2025, Closing am 30. Juni 2025."
Diese Daten bleiben indikativ, strukturieren aber den Prozess. Sehen Sie eine Klausel vor, die es ermöglicht, die Fristen im gegenseitigen Einvernehmen bei Bedarf zu verlängern.
Vertraulichkeit
Die bindende Vertraulichkeitsklausel verpflichtet beide Parteien, die während der Verhandlungen ausgetauschten Informationen nicht offenzulegen. Sie gilt in der Regel 2 bis 5 Jahre nach der Unterzeichnung.
Definieren Sie die Ausnahmen: bereits öffentliche Informationen, gesetzliche Offenlegungspflichten, professionelle Berater, die der Geheimhaltung unterliegen (Anwälte, Treuhandbüros). Diese Klausel ergänzt oft eine im Vorfeld unterzeichnete NDA.
Präzisieren Sie die Folgen einer Verletzung: Schadenersatz, einstweilige Massnahmen. Die Vertraulichkeit schützt den Ruf des Unternehmens und sensible Geschäftsbeziehungen.
Kosten und Honorare
Klären Sie bereits in der LOI die Kostenverteilung: Jede Partei trägt ihre eigenen Beratungskosten (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, M&A-Berater), sofern nicht anders vereinbart.
Typische Verteilung in der Schweiz: Der Käufer zahlt die Due Diligence, Verkäufer und Käufer teilen die Notar- und Handelsregisterkosten (oft 50/50).
Sehen Sie den Fall des Scheiterns der Transaktion vor: Wer trägt die entstandenen Kosten? Eine klare Klausel vermeidet Streitigkeiten. Unser Expertennetzwerk kann Sie begleiten.
Rechtliche Natur der Verpflichtungen
Dieser Abschnitt ist entscheidend, um jede rechtliche Unklarheit zu vermeiden. Präzisieren Sie explizit, welche Klauseln bindend sind (Exklusivität, Vertraulichkeit, Kosten, anwendbares Recht) und welche indikativ bleiben (Preis, Zahlungsbedingungen, Zeitplan).
Typische Formulierung: "Diese Absichtserklärung hat keinen bindenden Charakter hinsichtlich der Durchführung der Transaktion, mit Ausnahme der Klauseln bezüglich Exklusivität, Vertraulichkeit und Kostenverteilung, die die Parteien vollständig verpflichten."
Diese Klarstellung schützt beide Parteien und erleichtert die Lösung eventueller Streitigkeiten.
Optionale Klauseln zur Berücksichtigung
Je nach Ihrer Situation können bestimmte zusätzliche Klauseln Ihr Absichtsprotokoll verstärken: vorläufige Wettbewerbsverbotsvereinbarung des Verkäufers (Dauer, geografischer Umfang, Sektoren), grundsätzliche Vereinbarung über die Übergangsperiode und die Begleitung nach dem Verkauf.
Fügen Sie einen Mechanismus zur Streitbeilegung hinzu: Mediation vor Schiedsverfahren, Wahl des Mediators. In der Schweiz präzisieren Sie das anwendbare Recht (Schweizer Recht) und den zuständigen Gerichtsstand (spezifisches kantonales Gericht), wichtig in einem föderalen Land mit 26 Gerichtsbarkeiten.
Diese optionalen Klauseln passen die LOI an Ihren spezifischen Kontext an, ohne das Dokument unnötig zu belasten.
Kommentierte Vorlage einer LOI
Muster einer Absichtserklärung (LOI), Schweiz
[Ort], den [Datum]
Zwischen:
[Verkäufer: Firma, Rechtsform, UID, Sitz, Vertreter]
Und:
[Käufer: Firma, Rechtsform, UID, Sitz, Vertreter]
Betreff: Absichtserklärung für den Erwerb von [Name des Zielunternehmens]
1. Umfang: Erwerb von [x]% der Aktien von [Zielgesellschaft], einschliesslich [Vermögenswerte/Tochtergesellschaften], ausschliesslich [ausgeschlossene Elemente].
2. Indikativer Preis: CHF [Betrag], anpassbar gemäss Due Diligence, zahlbar [Modalitäten].
3. Aufschiebende Bedingungen: [Liste der Bedingungen mit Fristen].
4. Exklusivität: [x] Tage ab Unterzeichnung, der Verkäufer verpflichtet sich, nicht mit anderen Käufern zu verhandeln.
5. Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich zu [Dauer und Modalitäten].
6. Kosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Beratungskosten. [Verteilung Notarkosten].
7. Rechtliche Natur: Dokument nicht bindend ausser Klauseln 4, 5, 6.
8. Anwendbares Recht: Schweizer Recht, Gerichtsstand [Kanton].
Diese Vorlage wird zu Informationszwecken bereitgestellt. Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um sie an Ihre Situation anzupassen. Unser Partnernetzwerk kann Sie mit Rechtsexperten in Verbindung bringen.
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
Unklarer Umfang: Die ungenaue Definition dessen, was verkauft wird, erzeugt Konflikte beim endgültigen Vertrag. Listen Sie explizit eingeschlossene und ausgeschlossene Vermögenswerte auf.
Fehlende klare aufschiebende Bedingungen: Ohne überprüfbare Kriterien und präzise Fristen ist es unmöglich zu bestimmen, ob die Bedingungen erfüllt sind.
Zu lange Exklusivität: Mehr als 90 Tage benachteiligen den Verkäufer ohne Erfolgsgarantie. Verhandeln Sie eine angemessene Dauer mit Verlängerungsmöglichkeit.
Unklare rechtliche Natur: Der kostspieligste Fehler. Präzisieren Sie explizit, welche Klauseln die Parteien rechtlich verpflichten.
Vergessen der Kostenklausel: Im Falle eines Scheiterns, wer zahlt? Definieren Sie dies bereits in der LOI, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Nach der Unterzeichnung der LOI
Die Unterzeichnung der Absichtserklärung markiert den Beginn der intensiven Phase der Due Diligence. Der Käufer erhält Zugang zu detaillierten Informationen (Buchhaltung, Verträge, Personalwesen, rechtliche Aspekte), um sein Interesse zu validieren.
Parallel dazu beginnen die Anwälte beider Parteien mit der Ausarbeitung des endgültigen Kaufvertrags, der deutlich detaillierter ist als die LOI. Die steuerlichen Aspekte müssen antizipiert werden: Unser Leitfaden zur Steueroptimierung hilft Ihnen, diesen Schritt vorzubereiten.
Die LOI ist nur ein Zwischenschritt. Der Prozess setzt sich bis zum Closing fort, dem Moment der effektiven Eigentumsübertragung und der Zahlung.
Die Absichtserklärung stellt einen entscheidenden Meilenstein im Prozess der Unternehmensübergabe dar. Sie strukturiert die Absichten der Parteien, legt die rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Transaktion fest und ermöglicht ein gelassenes Voranschreiten zur Due Diligence und zum endgültigen Kaufvertrag.
Eine gut formulierte LOI schützt die Interessen aller: Sie klärt die Erwartungen des Verkäufers, sichert die Investition an Zeit und Ressourcen des Übernehmers ab und reduziert erheblich die Risiken von Missverständnissen oder Streitigkeiten. Die Klauseln zu Exklusivität, Vertraulichkeit und die aufschiebenden Bedingungen bilden unverzichtbare Schutzmassnahmen.
Die Erstellung einer LOI erfordert präzise rechtliche Expertise, insbesondere im Schweizer Kontext, wo kantonale Besonderheiten bestimmte Aspekte der Transaktion beeinflussen können. Zögern Sie nicht, sich von spezialisierten Experten umgeben zu lassen, um diesen entscheidenden Schritt abzusichern. Konsultieren Sie unser Partnernetzwerk, um sich von erfahrenen Fachleuten in der Unternehmensübertragung begleiten zu lassen.


