Die 2. und 3. Säule zur Finanzierung einer Unternehmensübernahme nutzen

BlogÜbernehmen16. November 2025
Die 2. und 3. Säule zur Finanzierung einer Unternehmensübernahme nutzen

Einleitung

Die Übernahme eines Unternehmens erfordert einen erheblichen Eigenkapitalanteil. In der Schweiz verlangen Banken in der Regel zwischen 20% und 40% des Kaufpreises als Eigenkapital. Angesichts dieser Herausforderung wissen viele Käufer nicht, dass sie ihre 2. Säule (BVG) oder ihre 3. Säule mobilisieren können, um diesen Eigenkapitalanteil ganz oder teilweise zu finanzieren.

Diese Finanzierungsform bietet konkrete Vorteile: Zugang zu einem beträchtlichen Kapital, Verringerung der Abhängigkeit von Bankkrediten und die Möglichkeit, ein unternehmerisches Projekt zu verwirklichen. Sie birgt aber auch erhebliche Risiken, insbesondere die Verminderung Ihrer Altersvorsorge und steuerliche Auswirkungen, die zu berücksichtigen sind.

Die Bezugsbedingungen variieren je nach Art der Säule und Ihrer beruflichen Situation. Der schweizerische Rechtsrahmen sieht strenge Regeln vor, um Ihre Vorsorge zu schützen und gleichzeitig die Finanzierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Das Verständnis dieser Mechanismen ist entscheidend, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die langfristige Folgen haben wird.

Dieser Leitfaden erläutert die gesetzlichen Bedingungen, die verfügbaren Beträge, die Vor- und Nachteile sowie die praktischen Schritte zur Nutzung Ihrer Vorsorge im Rahmen einer Unternehmensübernahme.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Die 2. Säule (BVG) kann für die Übernahme eines Unternehmens bezogen werden, wenn Sie sich als Selbständiger etablieren, wobei die Beträge je nach Alter begrenzt sind. Die Säule 3a bietet mehr Flexibilität für den vorzeitigen Bezug, während die Säule 3b frei verfügbar ist, aber ohne Steuervorteil.

Diese Finanzierung verringert Ihre Abhängigkeit von der Bank, vermindert aber Ihre Altersvorsorge und führt zum Zeitpunkt des Bezugs zu einer Besteuerung. Es wird empfohlen, diese Quelle mit anderen Finanzierungsformen zu kombinieren und einen Experten zu konsultieren, um die Gesamtauswirkungen auf Ihre Situation zu bewerten.

Welche Säulen können für eine Unternehmensübernahme genutzt werden?

Das schweizerische Vorsorgesystem beruht auf drei verschiedenen Säulen. Die 2. Säule (BVG) ist die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die Säule 3a ist die gebundene individuelle Vorsorge mit Steuervorteilen. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge ohne gesetzliche Einschränkungen.

Zur Finanzierung einer Unternehmensübernahme können nur die 2. Säule und die Säule 3a unter strengen Bedingungen mobilisiert werden. Die Säule 3b bleibt ohne Einschränkungen verfügbar. Diese Mittel bilden oft den notwendigen Eigenkapitalanteil, um die Banken zu überzeugen und Ihr Übernahmeprojekt glaubwürdig zu machen.

Die 2. Säule (BVG): Bezugsbedingungen für eine Übernahme

Der Bezug der 2. Säule für eine Unternehmensübernahme setzt die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit als Haupterwerb voraus. Sie müssen sich im Handelsregister eintragen lassen und aus dem obligatorischen BVG-Regime austreten. Dieser Schritt gibt Ihr in der Pensionskasse angesammeltes Altersguthaben frei.

Der verfügbare Betrag entspricht Ihrem gesamten oder teilweisen Guthaben je nach Alter. Diese Finanzierungsquelle stärkt Ihr Bankdossier erheblich. Sie kann mit anderen Lösungen wie dem Bankkredit kombiniert werden.

Einzuhaltende gesetzliche Bedingungen

Für einen vorzeitigen BVG-Bezug müssen Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit als Haupterwerb ausüben, nicht als Nebenerwerb. Die Eintragung im Handelsregister ist obligatorisch. Sie müssen zudem als Arbeitnehmer aus dem obligatorischen BVG-Regime austreten.

In bestimmten Fällen gilt eine Frist von 12 Monaten nach der Eintragung im HR. Personen kurz vor der Pensionierung (ab 58 Jahren) unterliegen zusätzlichen Einschränkungen. Konsultieren Sie Ihre Pensionskasse, um die für Ihre Situation geltenden spezifischen Bedingungen zu erfahren.

Verfügbare Beträge und Einschränkungen

Sie können Ihr gesamtes Altersguthaben oder einen Teilbetrag beziehen. Vor dem 50. Lebensjahr ist der vollständige Bezug möglich. Nach dem 50. Lebensjahr ist der Betrag auf die Hälfte des Guthabens oder auf den mit 50 Jahren verfügbaren Betrag begrenzt.

Ein einziger Bezug ist alle 5 Jahre zulässig. Der Betrag variiert stark je nach Ihrer beruflichen Laufbahn und Ihrem Alter. Ein Guthaben von 150'000 CHF stellt einen erheblichen Eigenkapitalanteil für eine Unternehmensübernahme dar. Überprüfen Sie den genauen Betrag bei Ihrer Pensionskasse.

Die 3. Säule: eine flexible Ergänzung

Die Säule 3a (gebunden) kann zur Finanzierung einer selbständigen Erwerbstätigkeit bezogen werden, mit ähnlichen Bedingungen wie die 2. Säule, aber einem vereinfachten Verfahren. Die Beträge sind in der Regel bescheidener, je nach Ihren bisherigen jährlichen Beiträgen.

Die Säule 3b (frei) ist vollständig ohne besondere Bedingungen verfügbar. Sie kann als sofortige Ergänzung des Eigenkapitalanteils dienen. Diese beiden Säulen ergänzen die 2. Säule, um eine solide gemischte Finanzierung aufzubauen und Ihren Bedarf an externem Kredit zu reduzieren.

Säule 3a: vorzeitiger Bezug für selbständige Erwerbstätigkeit

Der Bezug der Säule 3a folgt ähnlichen Regeln wie die 2. Säule: selbständige Erwerbstätigkeit als Haupterwerb und obligatorische Eintragung im HR. Das Verwaltungsverfahren ist jedoch einfacher und schneller als bei einer Pensionskasse.

Der verfügbare Betrag hängt von Ihren bisherigen Beiträgen ab. Die jährlichen Höchstbeträge betragen 7'056 CHF für Arbeitnehmer (2024) und 35'280 CHF für Selbständige ohne 2. Säule. Der Steuervorteil bei der Einzahlung macht diese Säule attraktiv, um ein Übernahmeprojekt über mehrere Jahre vorzubereiten.

Säule 3b: völlige Freiheit, aber ohne Steuervorteil

Die Säule 3b bietet sofortige Verfügbarkeit ohne gesetzliche Bedingungen. Sie können die Mittel jederzeit beziehen, um Ihren Unternehmenskauf zu finanzieren. Es ist kein komplexes Verwaltungsverfahren erforderlich.

Im Gegenzug profitiert diese Säule weder beim Bezug noch bei der Einzahlung von einem Steuervorteil. Sie bleibt als Ergänzung des Eigenkapitalanteils nützlich, insbesondere wenn Sie die Bedingungen für die 2. Säule oder die Säule 3a nicht erfüllen. Die Beträge variieren je nach Ihren persönlichen Ersparnissen.

Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsform

Die Nutzung Ihrer Vorsorge für eine Übernahme bietet konkrete Vorteile, aber auch erhebliche Risiken. Der Eigenkapitalanteil steigt und stärkt Ihre Glaubwürdigkeit bei der Bank. Sie vermeiden eine externe Verschuldung für diesen Teil der Finanzierung.

Im Gegenzug entsteht eine Lücke in Ihrer Altersvorsorge. Bei einem Scheitern der Übernahme sind diese Mittel verloren. Ihre Absicherung bei Tod und Invalidität nimmt ebenfalls ab. Eine ausgewogene Analyse ist unerlässlich, insbesondere wenn Sie eine Übernahme mit einem Partner in Erwägung ziehen.

Die konkreten Vorteile

Ein hoher Eigenkapitalanteil verbessert Ihr Bankfinanzierungsdossier erheblich. Banken verlangen in der Regel 20 bis 30% Eigenkapital für eine Übernahme. Die 2. Säule und die 3. Säule ermöglichen es, diese Schwelle zu erreichen.

Sie senden ein starkes Signal von Vertrauen und persönlichem Engagement. Auf diese Eigenmittel sind im Gegensatz zu einem Kredit keine Zinsen zu zahlen. Ihre Verschuldungskapazität bleibt für andere Finanzierungsbedürfnisse erhalten. Diese Strategie erleichtert den Zugang zu den auf dem Markt verfügbaren Unternehmen.

Die zu berücksichtigenden Risiken

Der Bezug Ihrer Vorsorge verringert direkt Ihr künftiges Rentenkapital. Diese Lücke kann schwer zu schliessen sein, insbesondere nach dem 50. Lebensjahr. Bei einem unternehmerischen Misserfolg verlieren Sie diese Mittel ohne Möglichkeit der Rückgewinnung.

Ihre Absicherung bei Tod oder Invalidität verringert sich ebenfalls. Die Auswirkungen auf Ihre familiäre Situation können erheblich sein. Das unternehmerische Risiko muss nüchtern bewertet werden. Vergleichen Sie diese Option mit Alternativen wie einer Übernahme mit reduziertem Eigenkapital, bevor Sie sich entscheiden.

Steuerliche Auswirkungen des Bezugs

Der Vorsorgebezug wird getrennt vom ordentlichen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der Tarif variiert stark je nach Kanton und bezogenem Betrag. Ein Bezug von 100'000 CHF kann je nach Wohnsitz zwischen 5% und 12% besteuert werden.

Solange die Mittel in der Vorsorge verbleiben, unterliegen sie nicht der Vermögenssteuer. Nach dem Bezug werden sie steuerpflichtig. Planen Sie den Zeitpunkt des Bezugs mit einem Steuerexperten. Unser Partnernetzwerk umfasst auf Unternehmensübertragung spezialisierte Treuhandbüros.

Praktische Schritte zum Bezug der Vorsorge

Beginnen Sie mit der Eintragung im Handelsregister als Selbständiger. Kontaktieren Sie anschliessend Ihre Pensionskasse oder Säule-3a-Institution, um den Bezug zu beantragen. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor: HR-Auszug, Statuten, Bescheinigung der selbständigen Erwerbstätigkeit.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Institution zwischen 4 und 8 Wochen. Koordinieren Sie diesen Schritt mit Ihrem Übernahmekalender und Ihren Verhandlungen mit dem Verkäufer. Die Begleitung durch einen Experten erleichtert den Prozess. Konsultieren Sie die Leez-Partner für eine persönliche Begleitung.

Vorsorge und andere Finanzierungsquellen kombinieren

Eine gemischte Finanzierungsstrategie optimiert Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie Ihre Vorsorge als Eigenkapital (20-30%), ergänzen Sie mit einem Bankkredit (50-60%) und verhandeln Sie einen Verkäuferkredit (10-20%). Diese Struktur bringt Risiko und Machbarkeit ins Gleichgewicht.

Setzen Sie nicht Ihre gesamte Vorsorge auf ein einziges Projekt. Behalten Sie eine Sicherheitsreserve. Diversifizieren Sie Ihre Finanzierungsquellen, um Ihre Abhängigkeit von einem einzigen Kanal zu verringern. Erkunden Sie die zu übernehmenden Unternehmen auf Leez, um Gelegenheiten zu identifizieren, die Ihrer Finanzierungskapazität entsprechen.

Die 2. und 3. Säule stellen zugängliche Finanzierungsquellen für die Übernahme eines Unternehmens in der Schweiz dar. Die 2. Säule bietet erhebliche Beträge, setzt aber strenge Bedingungen voraus und birgt Risiken für die Sozialversicherung. Die Säule 3a bietet mehr Flexibilität für Selbständige, während die Säule 3b völlig frei nutzbar bleibt.

Diese Lösung ermöglicht es, Ihre Abhängigkeit vom Bankkredit zu verringern und Ihren Eigenkapitalanteil zu stärken. Sie hat aber auch steuerliche Folgen und direkte Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Ideal ist es, diese Mittel mit anderen Quellen zu kombinieren: Bankkredit, Verkäuferkredit oder Beteiligung von Investoren.

Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen, konsultieren Sie einen Vorsorgeexperten und einen Steuerberater, um Ihre Situation genau zu bewerten. Sie suchen ein Unternehmen zur Übernahme? Entdecken Sie die auf Leez verfügbaren Gelegenheiten und finden Sie das Projekt, das Ihren unternehmerischen Zielen entspricht.

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